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Kieferorthopädie

Ablauf einer Zahnstellungskorrektur

Beratungsgespräch

Beim ersten Kennenlernen schildern Sie uns Ihre Anliegen und Wünsche. Nach einer klinischen Untersuchung sind wir in der Lage, Ihnen erste Vorschläge und Varianten zu machen.

Ist eine Zahnstellungskorrektur erwünscht, fertigen wir in der nächsten Sitzung  die für die genaue Therapieplanung notwendigen Unterlagen an. Zu den Unterlagen gehören Röntgenbilder, Fotos und Abdrücke beider Kiefer. Damit sind wir in der Lage, die Behandlungsplanung vorzunehmen. Zum Behandlungsplan gehören auch allfällige Behandlungsalternativen, ein Kostenvoranschlag und eine Abschätzung der Behandlungsdauer. Gemeinsam mit Ihnen wird die für Sie optimale Therapie  ausgewählt.

Bei uns werden Zahnstellungskorrekturen mit dem neuen Denotar Tarif mit einem Taxpunktwert von 1.0 abgerechnet.

Behandlungsphase

Die Dauer der Zahnregulierung beträgt, je nach Problemstellung und nach gewählter Behandlung in der Regel ca. 2 Jahre. Bei uns erfolgt die Zahnstellungskorrektur  meist festsitzend mit einer Zahnspange (Plättlispange, Multibandapparatur, Bräckets).

Bei uns wird die kieferorthopädische Behandlung so effizient geplant, dass keine überflüssigen Verzögerungen auftreten. Alle 4-8 Wochen werden je nach Behandlungsphase Kontrolltermine vereinbart und die Zahnspange kontrolliert.

Retention

Ist die aktive Behandlung abgeschlossen, bedarf es Maßnahmen, Ihr neues strahlendes Lächeln zu stabilisieren. Ohne diese sogenannten Retentionsmassnahmen könnte es leicht zu einem Rückfall kommen.

Meistens werden nach Behandlungsende feine Drähte hinter die Schneidezähne im Ober- und Unterkiefer geklebt. Bei grösseren durchgeführten Stellungskorrekturen werden aber auch Platten oder Apparaturen hergestellt, die nachts vom Patienten getragen werden.
Die Retentionsphase dauert in der Regel 1 – 2 Jahre, manchmal muss jedoch eine lebenslange Stabilisierung empfohlen werden. In diesen Fällen empfehlen wir halbjährliche bis jährlich Kontrollen.

Weshalb eine Zahnstellungskorrektur?

Kieferorthopädie schafft Lebensfreude!

Schöne Zähne erhöhen das Selbstwertgefühl und sind ein Blickfang. Die Ausstrahlung wird positiver und ebenso die Rückmeldungen.
Natürlich muss nicht jede Abweichung von der Norm behandelt werden.
Kiefer- und Zahnfehlstellungen, die zu Problemen beim Kauen, Sprechen, Schlucken und abbeissen führen, werden meistens auch als ästhetisch störend wahrgenommen.

Korrekt stehende Zähne sind nicht nur ästhetisch funktionell ein Gewinn, sie können auch besser gereinigt und gepflegt werden, und sind somit weniger anfällig auf Karies.

Benötigt mein Kind eine Zahnspange?

Es ist sinnvoll, eine erste kieferorthopädische Abklärung im Alter von 7 bis 8 Jahren durchführen zu lassen.
Zahnstellungs-Probleme lassen sich bei Kindern im Wachstum einfacher und auch schneller korrigieren, als wenn sich das Wachstum verlangsamt hat.
So können allfällige spätere aufwendigere Behandlungen umgangen werden.

Die Eltern werden zu diesem Zeitpunkt informiert, ob eine Zahnstellungskorrektur zu empfehlen ist oder ob in absehbarer Zukunft damit zu rechnen ist.

Warum sollte die erste Abklärung mit 7 bis 8 Jahren stattfinden?

Im Alter von 7/8 Jahren sind genügend bleibende Zähne vorhanden und genug Kieferwachstum hat stattgefunden, so dass der Kieferorthopäde vorhandene Probleme erkennen und allfällige künftige Probleme voraussehen kann.

Im Alter von 7 Jahren sind in der Regel die ersten bleibenden Schneidezähne und die ersten bleibenden Molaren (Stockzähne) in die Mundhöhle durchgebrochen und Kreuzbisse, Engstände und vorstehende Zähen können beurteilt werden.

Der Befund erlaubt die Beratung, ob eine Behandlung nötig ist oder nötig sein wird und welches der beste Zeitpunkt für eine Behandlung ist.

Welche Vorteile hat eine frühe kieferorthopädischen Behandlung?

  • Das Kieferwachstums kann beeinflusst werden
  • Die Kieferbreite kann korrigiert werden
  • Es kann Platz für noch durchzubrechende Zähne gehalten, oder auch geschaffen werden
  • Das Unfallrisiko bei vorstehenden Oberkieferfrontzähnen wird verkleinert
  • Sprach- oder Schluckproblemen können positiv beeinflusst werden
  • Spätere Korrekturschritte sind einfacher
  • Durchbruchsstörungen und Retention bleibender Zähne (Zähne die im
    Kieferknochen stecken bleiben und nicht in die Mundhöhle durchbrechen
    können) sind seltener.

Behandlung bei Erwachsenen.

Für eine Zahnstellungskorrektur ist es eigentlich nie zu spät. Bei gesunden und sanierten Zähnen und bei gesundem Zahnhalteapparat ist eine kieferorthopädische Behandlung praktisch immer möglich.

Ist das Kieferwachstum bereits abgeschlossen, wird unter Umständen eine etwas andere Behandlungsplanung nötig, als wenn der Patient sich noch im Wachstum befeindet.

Kosten und Versicherung

Bei uns werden Zahnstellungskorrekturen mit dem neuen Denotar Tarif mit einem Taxpunktwert von 1.0 abgerechnet.

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet die Krankenkassen im Rahmen  der obligatorischen Grunddeckung nur bei einigen wenigen, genau definierten, Krankheitsbildern zur Übernahme der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung.  Bei Erwachsenen ist eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung nur in seltenen Fällen möglich.

Die Krankenversicherungen bieten private Zusatzversicherungen für Zahnbehandlungen an. Ein Vergleich der verschiedenen Krankenkassen sehen Sie unten.

PDF Vergleich der Krankenkassen

Die Invalidenversicherung (IV) erbringt unter gewissen Voraussetzungen Leistungen, aber nur bis zum 20. Lebensjahr.
Die konkrete Versicherungssituation sollte in jedem Einzelfall vor dem Behandlungsbeginn abgeklärt werden. Gerne informieren wir Sie darüber bei Ihrer persönlichen Konsultation in unserer Praxis.

Öffnungszeiten:

Montag – Mittwoch: 7:30 – 16:00
Donnerstag: 7:30 – 19:30
Freitag: 7:30 – 16:00
Samstag: nach Vereinbarung

Zahnarzt in Interlaken

Dr. med. dent. Jean-Pierre Röthlisberger
eidg. dipl. Zahnarzt SSO

Höheweg 29
3800 Interlaken
Schweiz
Tel.:+41 33 822 37 38
Email:info@zahnarzt-interlaken.ch
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